Aktion SanierungsCheck

In 5 Schritten zu mehr Energieeffizienz im Land Salzburg. Seit Oktober 2009 werden noch mehr Sanierungsmaßnahmen gefördert!

1. Der Energieausweis

Eigentümer oder Mieter von Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung, wählen einen Energieausweisberechner (EAB) aus. Dieser erstellt einen Energieausweis für das Gebäude. Dabei wird automatisch die „Bestands”-Energieausweis-ZEUS-Nummer vergeben. Auf Basis dieses Energieausweises berät der EAB über mögliche Sanierungsmaßnahmen und erstellt ein Wärmeschutzkonzept.

Bei der Planung ist es sinnvoll, zusätzlich zur Sanierung des Daches bspw. die Installation einer Solaranlage anzudenken. So können in nur einem Bauvorhaben energieeffiziente Synergien erzielt werden.

Im nächsten Schritt wird der „Sanierungsplanung“-Energieausweis ausgestellt. Die beiden Energieausweise sind Voraussetzung für die Förderung.

Zur Auswahl stehende Sanierungsmaßnahmen

Sie können folgende Sanierungsmaßnahmen beliebig kombinieren.
Die förderbaren Kosten werden zwischen 10% und 30% bis zu max. 15.000 EUR gefördert. Wieviel Prozent tatsächlich gefördert werden, hängt vom Gebäudehüllenkennwert LEKT ab, der in Ihrem Energieausweis angegeben wird.

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der GebäudehülleFörderbare Kosten
Fenster und Außentüren300 € / m²
Außenwand 80 € / m²
Oberste Geschoßdecke 50 € / m²
Dachschräge, Flachdach 120 € / m²
Kellerdecke50 € / m²
Fußboden gegen Erdreich100 € / m²
Einbau von Raumlufttechnik
Wärmerückgewinnung aus Abluft 15 € / m³
Bedarfsgeregelte Abluftanlage6 € / m³

Beispiel einer Förderungsberechnung:

20m² Fenster werden mit einem U-Wert < 1,35 saniert. Das Gebäude erreicht damit einen LEKT - Wert von 30 (ergibt einen Förderprozentsatz von 16%):
20m² x 300 €/m² Fenster = 6.000,- € förderbare Kosten.
6.000 x 16% = 960,- € Förderhöhe.

Links zu Energieausweisberechnern und Energieausweis

Finden Sie Ihren Berechner auf www.energieausweise.net/berechner oder www.berechner.at

Finden Sie Details zum Energieausweis auf www.salzburg.gv.at/energieausweis

2. Die Begutachtung und Freigabe zur Fördereinreichung

Die Energieberatung Salzburg begutachtet die geplanten Sanierungsmaßnahmen und schlägt gegebenenfalls Verbesserungen vor. Für eine Förderungszusage müssen im „Sanierungsplanung“-Energieausweis folgende Höchstwerte ausgewiesen sein, die nach Abschluss der Arbeiten erreicht werden:

Höchstgrenzen der Wärmedurchgangszahl (U-Wert)

Oberste Geschoßdecke/Dachschräge, Flachdach 0,2
Außenwand0,25
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich0,35
Fenster und Außentüren1,35

Nach dem positiven Bescheid, der elektronisch übermittelt wird,
wird eine ZEUS-Nummer für den „Sanierungsplanung“-Energieausweis
vergeben. Diese ist Voraussetzung für den Förderantrag.

3. Der Förderantrag

Der Eigentümer füllt seinen Förderantrag online oder auf Papier aus. Dazu werden die ZEUS-Nummern des Bestands-Energieausweises und des Sanierungsplanungs-Ausweises benötigt.

Förderantrag stellen

Antrag stellen

4. Die Fördersumme

Die Prüfung des Förderantrages wird mit einem E-Mail abgeschlossen,
in dem die Fördersumme bekannt gegeben wird. Diese wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erstattet.

Nach Erhalt des positiven Bescheides kann mit der Sanierung begonnen werden.

Förderhöhe selbst berechnen

Wählen Sie in der Förderkalkulation Ihre Sanierungsmaßnahmen aus und berechnen Sie Ihre mögliche Förderhöhe selbst (unverbindlich)!

Förderberechnung SanierungsCheck (XLS, 22 kB)

Hinweis: Der Förderkalkulator ist eine Kalkulationshilfe, die tatsächliche Förderhöhe ist der Förderinformation bzw. der Zusicherung des Landes zu entnehmen.

5. Der Abschluss

Wenn die Sanierung erfolgt ist, werden alle Originalrechnungen und Einzahlungsbelege an die Förderstelle gesandt. Außerdem beauftragt der Hauseigentümer den Energieausweisberechner, einen „Fertigstellungs“-Energieausweis auszustellen. Sobald alle Unterlagen eingelangt und geprüft wurden, erhält der Eigentümer einen positiven Bescheid von Landesrat Eisl. Zeitgleich werden die Originalbelege retourniert und die Auszahlung des Förderbetrages veranlasst.

Fristen

  • Umsetzung der Maßnahmen: Die Sanierung muss innerhalb von 12 Monaten ab Förderzusage erfolgen.
  • Rechnungen: müssen innerhalb von 12 Monaten ab Bekanntgabe der Fördersumme datiert sein. 

Link

Die aktuellen Richtlinien zu den Förderaktionen finden Sie unter dem Punkt Richtlinien.